Finanzielles

Rechnungsstellung

Die Grund- und Pflegesteuern werden ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Gelegentliche Hilfeleistungen, Getränke oder sonstige Ausgaben Medikamente werden pro Quartal abgerechnet. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zahlbar.

Die Tarife entnehmen Sie bitte der Taxordnung.

Finanzierungshilfen

Ergänzungsleistung

Die Ergänzungsleistung ist eine Versicherung, die ihnen hilft, die Kosten für ihren Lebensunterhalt, die nicht selber geleistet werden können, zu tragen. Nachstellung ihres Einkommens- und Vermögensverhältnisses gegenüber sowie ihrer Kosten wird ein allfälliger Fehlbetrag bis zu einem gesetzlich festgesetzten Höchstbetrag übernommen. Nähere Auskünfte erhalten sie bei ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der kantonalen Ausgleichskasse in Stans.

Hilflosenentschädigung

Sollten sie seit mindestens 360 Tagen in mittlerem oder schwerem Grad auf dauernde Pflege und Betreuung durch Drittpersonen angewiesen sein, so steht ihnen eine Zusatzrente (Hilfslosenentschädigung) zu. Anmeldeformulare sind bei der kantonalen Ausgleichskasse in Stans zu beziehen. Wir sind ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge gerne behilflich.

Bei Pflegeleistungen nach KVG / KLV 7:

Beitrag Krankenversicherer

Die Krankenversicherungsbeiträge an die Pflegekosten nach KVG / KLV 7 richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die geltenden Ansätze entnehmen sie bitte der Taxordnung. Die Beiträge werden direkt mit dem Krankenversicherer abgerechnet.

Restfinanzierung durch den Kanton Nidwalden

Nach Abzug der Beiträge des Krankenversicherers und des Anteils des Bewohners übernimmt der Kanton Nidwalden die detaillierten Restkosten der Pflegekosten nach KVG / KLV 7. Gerne übernehmen wir die Abrechnung mit dem Kanton für sie. Sie können uns mit dem entsprechenden Formular mit dem Inkasso beauftragen.

Steuern

In der Steuererklärung können unter Punkt 320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten geltend gemacht werden.
Abzugsberechtigt sind Kosten, die den Steuerpflichtigen selbst entstanden sind oder für von ihnen unterhaltene Personen aufgewendet wurden. An diese Kosten sind stets die Leistungen Dritter anzurechnen (Leistungen von Versicherungen, Haftpflicht, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen der AHV/IV, der SUVA, etc.). Bitte beachten Sie die Wegleitung des kantonalen Steueramtes Nidwalden.

Lebenshaltungskosten bei Heimaufenthalt (pdf)